Erneuerbare Energien: Was bringt die EU-Notverordnung
Diese EU-Notfallverordnung, die vorläufig bis zum 30.06.2024 gilt, soll den Ausbau von erneuerbaren Energien beschleunigen. Sie ermöglicht es, in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen rasch entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das öffentliche Interesse soll dabei auf Planung, Bau und Betrieb von Erzeugungsanlagen, Netz, Netzanbindung und den Speicheranlagen fokussiert werden. So werden entsprechende Projekte in den Planungs- und Genehmigungsverfahren Priorität erhalten. Für Solaranlagen gilt nun zB eine verkürzte Genehmigungsfrist, während der Ausbau von bestehenden Anlagen (Repowering) binnen sechs Monaten genehmigt werden soll.
In Vorranggebieten können unter gewissen Bedingungen außerderdem Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte im Bereich der Erneuerbaren vorgesehen werden. Genehmigungsverfahren für Wärmepumpen mit einer elektrischen Wärmeleistung von unter 50 MW dürfen nicht länger als einen Monat, jene für Erdwärmepumpen nicht länger als drei Monate dauern. Solaranlagen unter 50 kW gelten sogar automatisch als genehmigt, wenn das Verfahren nicht innerhalb eines Monats abgewickelt wird.