Die zunehmende Verbreitung befristeter Mietverträge in Österreich beeinflusst den Wohnungsmarkt erheblich. Laut Statistik Austria stieg der Anteil befristeter Hauptmietverträge von 15,70 % im Jahr 2012 auf 23,40 % im Jahr 2022, am rein privaten Mietmarkt 2023 sogar auf 50,60 %.
Die Einführung einer Mietpreisbremse soll nun zwar Mietzinserhöhungen begrenzen, wird aber in weiterer Folge dazu führen, dass die Zahl unbefristeter Mietverträge in Zukunft noch weiter zurückgeht. Künftig werden Vermieter Befristungen verstärkt nutzen, um im Zuge eines Mieterwechsels eine Mietanpassung vorzunehmen; Investitionen in Zinshäuser und deren Erhaltung werden nicht zuletzt aufgrund der nicht kalkulierbaren Renditeerwartungen unattraktiver.
Eine Alternative zur Mietpreisbremse könnte ein von Wohnrechtsexperten gefordertes Universalmietrecht darstellen, das gleiche Regeln für alle Mietverhältnisse schafft, unabhängig vom Baujahr eines Gebäudes. Dies könnte bestehende Ungleichheiten, etwa zwischen Mietverhältnissen im Alt- und Neubau, mitbeseitigen, zudem wäre ein verständlicheres und vereinheitlichtes Mietrecht ein Vorteil für Mieter und Vermieter.
Neben rechtlichen Reformen schafft auch die Errichtung zusätzlichen Wohnraums durch die öffentliche Hand Abhilfe. Öffentlicher Wohnbau und gezielte Förderungen für private Investoren, etwa in Form von zinsgünstigen Darlehen oder staatlichen Sicherheiten, könnten das Wohnungsangebot erweitern, und somit den Preisdruck am Mietmarkt mindern. Mietzuschüsse anstelle von großflächigen und sozial nicht treffsicheren Deckelungen würden könnten weiters finanziell schwache Haushalte entlasten.
Ob die aktuelle Politik ausreicht, bleibt fraglich. Klar ist jedoch, dass eine reine Mietregulierung nicht genügt. Stattdessen braucht es eine Kombination aus Mietrechtsreformen, Wohnbauanreizen und sozialer Unterstützung, um langfristig leistbaren Wohnraum zu sichern.